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Kostenerstattung und Terminvereinbarung

 

Kostenerstattung

 

Die Abrechnung über Privatkassen, Beihilfe, Post und Zusatzversicherungen ist möglich.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in Ausnahmefällen.

 

 

Terminvereinbarungen

 

Da ich eine Terminpraxis führe und mir die Behandlungszeit (eine Stunde oder länger) für Sie persönlich reserviere, habe ich bei einer kurzfristigen Absage keine Möglichkeit diesen Termin neu zu vergeben. Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, benachrichtigen Sie mich bitte spätestens 48 Stunden vorher per Telefon oder per Mail.

 

Termine (inkl. Ersttermin), die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, werden mit der Hälfte des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Termine, die kurzfristiger als 24 Stunden bzw. gar nicht abgesagt werden, werden mit dem vollen Honorar berechnet.

 

Wichtiger Hinweis: Leider gehen immer wieder E-Mails verloren oder Telefonnummern sind auf der Mailbox nicht zu verstehen. Wenn Sie innerhalb von 72 Stunden keine Antwort von mir erhalten, bitte ich Sie, mit mir erneut Kontakt aufzunehmen.